Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52791
LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18 (https://dejure.org/2019,52791)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18 (https://dejure.org/2019,52791)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2019 - 7 Sa 1794/18 (https://dejure.org/2019,52791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a
    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche Umkleidezeiten - Dienstwaffe - Wegezeiten - Objektschützer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256
    Vergütungspflicht für häusliches Ankleiden bei fehlenden Möglichkeiten am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungspflicht für häusliches Ankleiden bei fehlenden Möglichkeiten am Arbeitsplatz; Vergütungspflicht notwendiger Umwegezeiten; Ausreichende Umkleidezeiten von fünf Minuten vor und nach der Schicht; Feststellungsinteresse bei vorhandenem Gegenwartsbezug auch nach ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Von diesen gesetzlichen Regelungen weicht die im TV-L geregelte Vergütungspflicht nicht ab (BAG 19.09.2012 - 5 AZR 678/11- Rz 28 - BAGE 143, 107 -118).

    Die Fremdnützigkeit ergibt sich in diesem Fall aus der Weisung des Arbeitgebers, die Arbeitskleidung erst im Betrieb anzulegen und sich dort an einer zwingend vorgegebenen, vom Arbeitsplatz getrennten Umkleidestelle umzuziehen (BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 Rn 23- BAGE 143, 107 ff).

    Eine gesonderte Vergütungsregelung für Umkleidezeiten hat der TV-L nicht getroffen (BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Rn 29).

    2.3.3.1 Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 25.4.2018 - 5 AZR 424/17- Rz. 18 - NZA 2018, 1211 ; vom 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 Rn. 23; vom 19.9. 2012 - 5 AZR 678/11 - NZA-RR 2013, 63 mwN; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Krause, 4. Aufl. 2018 - § 60 Rz. 18).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Verpflichtung des Arbeitgebers innerbetriebliche Wegezeiten zwischen dem auf seine Weisung im Betrieb vorgenommenen Umkleiden und dem Arbeitsplatz zu vergüten (vgl. BAG 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Rn 28).

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 - Rn 12 - BAGE 160, 167 -172) zählt zu den "versprochenen Diensten" iSd § 611 BGB nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt.

    Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist aber dann nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 - Rn BAGE 160, 167 -172; Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - Rn 32 - BAGE 146, 271 - 283).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG vom 06.09.2017 -- 5 AZR 382/16 - Rn 13).

    In diesen Fällen dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, da er keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 245/17 Rz. 24; vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16- EzA § 611 BGB 2002 Nr. 9).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 5 Sa 2060/18
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Zudem kann er die Schutzausrüstung dort in dem ihm zur Verfügung stehenden Schrank nicht unterbringen, da dieser für alle persönlich zugewiesenen Gegenstände einschließlich der Schutzweste zu klein ist (vgl. dazu bereits LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2018 - 5 Sa 2060/18 in einem Parallelverfahren).

    Im Hinblick darauf, dass unzweifelhaft Zeit auf das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung anfällt und dass das beklagte Land selbst davon ausgeht, diese Zeit betrage regelmäßig maximal fünf Minuten, schätzt die Kammer unter Berücksichtigung der Angaben beider Parteien und der allgemeinen Lebenserfahrung die regelmäßige Zeit für das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung auf jeweils fünf Minuten (so schon LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18 und vom 05.06.2019 - 23 Sa 1694/18 in Parallelverfahren).

    Der Kläger erhielt auch im Rahmen des Schichtmodells Metropolitan unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben des § 11 ArbZG und des § 5 ArbZG regelmäßig die gesetzlich vorgesehenen Ersatzruhetage für eine Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertage unmittelbar in Verbindung mit einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens 11 Stunden in der Weise, dass ihm eine ununterbrochene Freizeit von insgesamt 35 Stunden gewährt wird (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2018 - 5 Sa 2060/18 sowie vom 05.06.2019 - 23 Sa 1694/18).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    2.3.3.1 Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 25.4.2018 - 5 AZR 424/17- Rz. 18 - NZA 2018, 1211 ; vom 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 Rn. 23; vom 19.9. 2012 - 5 AZR 678/11 - NZA-RR 2013, 63 mwN; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Krause, 4. Aufl. 2018 - § 60 Rz. 18).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht bei einem Monteur bereits das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle als Teil der vertraglichen Hauptleistungspflicht angesehen hat, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet sei, verschiedene Kunden aufzusuchen - sei es, um Dienstleistungen zu erbringen, sei es, um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder abzuschließen (vgl. dazu BAG BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn 18, juris), Damit ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    2.2.2.1 Steht fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für einzelne Überstunden nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen, sofern die Schätzung nicht mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte willkürlich wäre (vgl. BAG 13.12.2016 - 9 AZR 574/15 - Rn - 53 - ZTR 2017, 242 -245; vom 25.3.2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, 20, BAGE 151, 180 ).

    Voraussetzung für eine Schätzung ist demnach lediglich, dass die klagende Partei dem Gericht eine tatsächliche Grundlage für die Schätzung geliefert und sich in einem den Umständen nach zumutbaren Maß um eine Substanziierung bemüht hat (vgl. BAG 13.12.2016 - 9 AZR 574/15 - Rn - 53 mwN).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 26.10.2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12 - BAGE 157, 116 - 124).

    Für Umkleidezeiten bedeutet dies, dass das das An- und Ablegen einer Dienstkleidung als Arbeitszeit zu werten ist, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss (BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16 - Rn 12 - NZA 2017, 323 ).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 27.03.2014 - 6 AZR 621/12 - Rn 21 - juris), wonach die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L dazu führen kann, dass Überstunden in einem zeitlichen Rahmen entstehen, der ohne die Verminderung noch von der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst wäre.

    Die Vergütungspflicht umfasst dann die ab dem abgesenkten Schwellenwert geleisteten Stunden als Überstunden unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütungsvorgaben (vgl. BAG vom 27.03.2014 - 6 AZR 621/12 - Rn 21 - juris.).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Zwischen den Parteien ist aber neben der Frage, ob diese Zeiten überhaupt zu vergüten sind, auch im Streit, in welchem Umfang solche Umkleide- und Rüstzeiten unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers (sog.modifizierter subjektiver Maßstab, vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn 29 - EzA § 611 BGB 2002 Nr. 10 mwN) erforderlich sind.

    In diesen Fällen dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, da er keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 245/17 Rz. 24; vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16- EzA § 611 BGB 2002 Nr. 9).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Da es sich vorliegend um ungeplante Überstunden handelt, kam ein Ausgleich von Überstunden im Dienstplanzeitraum von vorneherein nicht in Betracht (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - Rn 18 - BAGE 158, 360 - 375).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
    Unter Schichtplanturnus im Sinn von § 7 Abs. 8 Buchst c TV-L ist der Zeitraum zu verstehen, für den der Schichtplan oder der Dienstplan im Vorhinein aufgestellt ist (zum wortgleichen § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD -AT: BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11- Rn. 26).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 55/20

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

    Die Revisionen des Klägers und des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2019 - 7 Sa 1794/18 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19

    Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften

    Dazu hat die Kammer 7 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil 7 Sa 1794/18 vom 12. November 2019 entschieden:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht